Qualifizierte Assistenz

Gemeinsam Fähigkeiten stärken. Selbstbestimmung und Teilhabe fördern.

Das eigene Leben gestalten, Entscheidungen treffen, Beziehungen führen, den Alltag organisieren und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen – jeder Mensch hat eigene Wünsche, Ziele und Vorstellungen davon, wie er leben möchte.

Manchmal braucht es Unterstützung, um diese Ziele zu erreichen.

Die qualifizierte Assistenz von Avinio begleitet Menschen mit Beeinträchtigungen dabei, ihre Fähigkeiten zu entwickeln, zu erhalten oder zu erweitern und neue Handlungsmöglichkeiten für ihren Alltag zu erarbeiten.

Dabei geht es nicht darum, Dinge einfach abzunehmen. Vielmehr möchten wir gemeinsam Wege finden, wie Menschen möglichst selbstbestimmt handeln und ihre persönliche und gesellschaftliche Teilhabe verwirklichen können.

Was bedeutet qualifizierte Assistenz?

Qualifizierte Assistenz ist eine fachlich und pädagogisch ausgerichtete Assistenzleistung.

Im Mittelpunkt steht die Befähigung: Unsere Fachkräfte unterstützen Menschen dabei, Fähigkeiten und Strategien zu entwickeln, mit denen sie ihren Alltag und ihre Teilhabe möglichst selbstständig gestalten können.

Das kann bedeuten, gemeinsam etwas zu planen, neue Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten, Situationen zu reflektieren oder bestimmte Fähigkeiten Schritt für Schritt zu üben.

Dabei orientieren wir uns nicht an einem vorgegebenen Lebensentwurf.

Die Ziele bestimmt die leistungsberechtigte Person gemeinsam mit den Beteiligten im Teilhabeprozess – wir unterstützen auf dem Weg dorthin.

Wobei kann qualifizierte Assistenz unterstützen?

Die Unterstützung ist so individuell wie die Menschen, die wir begleiten. Sie richtet sich nach dem persönlichen Unterstützungsbedarf, den vereinbarten Teilhabezielen und der bewilligten Leistung.

Qualifizierte Assistenz kann beispielsweise unterstützen bei:

  • Selbstständiger Lebensführung: Alltagsabläufe strukturieren, Aufgaben planen, Entscheidungen treffen und eigene Lösungsstrategien entwickeln.
  • Sozialen Beziehungen: Kontakte aufbauen und erhalten, Konflikte bewältigen, eigene Grenzen wahrnehmen und Beziehungen gestalten.
  • Freizeit und gesellschaftlicher Teilhabe: eigene Interessen entdecken, Freizeitaktivitäten planen und Möglichkeiten zur Teilhabe im persönlichen Sozialraum erschließen.
  • Kommunikation und Selbstvertretung: eigene Wünsche und Bedürfnisse wahrnehmen, formulieren und gegenüber anderen vertreten.
  • Umgang mit Behörden und persönlichen Angelegenheiten: Schreiben verstehen, Gespräche vorbereiten, Termine strukturieren und eigene Anliegen zunehmend selbst vertreten.
  • Mobilität und Orientierung: Wege planen, Orientierung verbessern und beispielsweise die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel einüben.
  • Persönlicher Entwicklung: eigene Stärken erkennen, Handlungssicherheit gewinnen, Probleme lösen und neue Strategien für herausfordernde Situationen entwickeln.

Entscheidend ist dabei nicht, was jemand nicht kann, sondern welche Fähigkeiten bereits vorhanden sind und welche Entwicklung die Person selbst erreichen möchte.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Eine leistungsberechtigte Person möchte regelmäßig an einem Freizeitangebot teilnehmen, fühlt sich jedoch unsicher, öffentliche Verkehrsmittel selbstständig zu nutzen.

Im Rahmen der qualifizierten Assistenz kann eine Fachkraft gemeinsam mit ihr den Weg planen, Fahrpläne verstehen, geeignete Verbindungen auswählen und die Strecke zunächst gemeinsam zurücklegen.

Mit zunehmender Sicherheit kann die Unterstützung Schritt für Schritt angepasst werden.

Das Ziel: Die Person gewinnt Handlungssicherheit und kann ihre Freizeit zunehmend nach den eigenen Vorstellungen gestalten.

Damit wird Assistenz zu einem Wegbereiter für mehr Selbstständigkeit und Teilhabe.

Der Mensch und seine Ziele stehen im Mittelpunkt

Bei Avinio betrachten wir nicht nur einen einzelnen Unterstützungsbedarf.

Wir möchten wissen:

Was ist Ihnen wichtig?
Wie möchten Sie leben?
Was möchten Sie verändern?
Was möchten Sie lernen oder wieder selbstständiger tun können?

Und welche Unterstützung benötigen Sie dafür?

Aus diesen persönlichen Zielen entwickelt sich die konkrete Assistenz.

Unsere Fachkräfte begleiten diesen Prozess respektvoll und auf Augenhöhe. Unterstützung wird regelmäßig gemeinsam betrachtet und an die persönliche Entwicklung angepasst.

Qualifizierte oder kompensatorische Assistenz?

Beide Assistenzformen dienen dazu, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Der Weg dorthin unterscheidet sich jedoch.

Bei der kompensatorischen Assistenz wird ein bestehender Unterstützungsbedarf ausgeglichen. Eine Assistenzkraft begleitet, unterstützt oder übernimmt erforderliche Handlungen, wenn diese aufgrund einer Beeinträchtigung nicht selbstständig ausgeführt werden können. Eure bisherige Beschreibung stellt genau diese Übernahme beziehungsweise Begleitung in den Mittelpunkt.

Bei der qualifizierten Assistenz steht dagegen die Befähigung zu einer möglichst eigenständigen Alltagsbewältigung und Teilhabe im Vordergrund. Hierfür werden pädagogische bzw. fachliche Methoden eingesetzt.

Ein einfacher Unterschied

Kompensatorische Assistenz:
Eine Person kann einen bestimmten Weg nicht selbstständig bewältigen. Die Assistenz begleitet sie.

Qualifizierte Assistenz:
Die Person möchte lernen, diesen Weg möglichst selbstständig zurückzulegen. Gemeinsam mit einer Fachkraft werden Orientierung, Wegeplanung und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel geübt.

In der Praxis können sich Unterstützungsbedarfe verändern. Entscheidend sind deshalb immer die individuelle Bedarfsermittlung, die persönlichen Teilhabeziele und die bewilligte Leistung.

Wer kann qualifizierte Assistenz erhalten?

Qualifizierte Assistenz ist eine Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

Sie kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn eine Person aufgrund ihrer Beeinträchtigung fachliche Unterstützung benötigt, um Fähigkeiten für eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe zu entwickeln, zu erhalten oder anzuwenden.

Die grundsätzliche Leistungsberechtigung im Rahmen der Eingliederungshilfe richtet sich nach § 99 SGB IX. Ob qualifizierte Assistenz erforderlich ist und in welchem Umfang sie bewilligt wird, entscheidet der zuständige Träger der Eingliederungshilfe anhand des individuellen Bedarfs und der Teilhabeplanung.

Sie möchten etwas in Ihrem Leben verändern?

Vielleicht möchten Sie selbstständiger werden, mehr soziale Kontakte haben, Ihre Freizeit anders gestalten oder bestimmte Situationen im Alltag zukünftig besser bewältigen können.

Sie müssen noch nicht genau wissen, welche Form der Unterstützung Sie dafür benötigen.

Sprechen Sie uns an.

Gemeinsam schauen wir auf Ihre Wünsche, Ihre Stärken und Ihre Ziele und klären, wie Avinio Sie auf Ihrem persönlichen Weg unterstützen kann.

Für Hilfeplaner*innen und Kostenträger

Avinio bietet qualifizierte Assistenzleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe.

Unsere Fachkräfte arbeiten bedarfs- und zielorientiert mit den leistungsberechtigten Menschen und richten die Unterstützung an den individuellen Teilhabezielen und der bewilligten Leistung aus.

Dabei legen wir Wert auf eine verlässliche Zusammenarbeit, nachvollziehbare Zielorientierung und eine unkomplizierte Kommunikation mit allen am Teilhabeprozess Beteiligten.

Gerne klären wir gemeinsam, ob und in welchem Umfang eine Versorgung durch Avinio möglich ist.

Gemeinsam Perspektiven schaffen.

Avinio – Ambulante Hilfen
Weender Landstraße 8–10 · 37073 Göttingen
Telefon: 0551 508 593 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.avinio.net

Menschlich. Verlässlich. Individuell.

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