Kompensatorische Assistenz

 Unterstützung, die Teilhabe möglich macht

Selbstbestimmt leben, soziale Kontakte pflegen, Freizeit gestalten, Termine wahrnehmen oder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen – für viele Menschen gehören diese Dinge selbstverständlich zum Alltag.
Eine Beeinträchtigung kann jedoch dazu führen, dass einzelne Aktivitäten nicht oder nicht vollständig selbstständig möglich sind. Kompensatorische Assistenz setzt genau dort an.
Unsere Mitarbeitenden unterstützen Menschen mit Beeinträchtigungen bei Handlungen und Aktivitäten, die für ihre selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe wichtig sind.
Dabei orientieren wir uns am individuellen Bedarf, den persönlichen Wünschen und den vereinbarten Teilhabezielen.

Was bedeutet kompensatorische Assistenz?

Kompensatorische Assistenz bedeutet, einen bestehenden Unterstützungsbedarf auszugleichen.

Kann eine leistungsberechtigte Person eine für ihre Teilhabe notwendige Handlung aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht oder nicht vollständig selbst ausführen, kann die Assistenz begleiten, unterstützen oder – soweit erforderlich und bewilligt – einzelne Handlungen übernehmen. Genau diese Übernahme bzw. Begleitung habt ihr auch in eurem Flyer als wesentliches Merkmal der kompensatorischen Assistenz beschrieben.

Das Ziel ist dabei nicht die Versorgung „für“ einen Menschen, sondern die Unterstützung seines selbstbestimmten Lebens in der Gemeinschaft.

Teilhabe kann ganz unterschiedlich aussehen.

Was Teilhabe bedeutet, entscheidet sich nicht abstrakt, sondern im persönlichen Alltag eines Menschen.

Für die eine Person bedeutet Teilhabe, Freunde zu treffen oder regelmäßig an einem Freizeitangebot teilzunehmen. Für eine andere geht es darum, selbstbestimmt Termine wahrnehmen, Besorgungen erledigen oder Angebote im eigenen Sozialraum nutzen zu können.

Kompensatorische Assistenz kann beispielsweise unterstützen bei:

  • sozialen Kontakten und Beziehungen – Begleitung zu Treffen, Unterstützung bei der Kontaktpflege oder bei gemeinsamen Aktivitäten,
  • Freizeit und gesellschaftlichem Leben – Begleitung zu Vereinen, Veranstaltungen, kulturellen Angeboten, Sport- oder Freizeitaktivitäten,
  • Mobilität und Orientierung – Unterstützung bei Wegen, der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder beim Erreichen von Angeboten im Sozialraum,
  • Terminen und persönlichen Angelegenheiten – Begleitung zu notwendigen Terminen und Unterstützung bei Erledigungen, die für eine selbstbestimmte Lebensführung erforderlich sind,
  • Kommunikation und gesellschaftlicher Teilhabe – Unterstützung dabei, Kontakte aufzunehmen, Informationen zugänglich zu machen und eigene Wünsche und Bedürfnisse einzubringen,
  • Alltagsaktivitäten mit Teilhabebezug – Unterstützung bei notwendigen Handlungen, wenn diese Voraussetzung dafür sind, das eigene Leben möglichst selbstbestimmt gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

Entscheidend ist: Die Unterstützung richtet sich immer nach dem individuellen Bedarf und der bewilligten Leistung.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Eine leistungsberechtigte Person möchte regelmäßig an einem Sportangebot teilnehmen, kann den Weg dorthin und die damit verbundenen Abläufe aufgrund ihrer Beeinträchtigung jedoch nicht selbstständig bewältigen.

Eine Assistenzkraft kann sie beispielsweise auf dem Weg begleiten, bei der Orientierung unterstützen und während des Angebots die notwendige Assistenz leisten.

Die Aktivität selbst bestimmt die leistungsberechtigte Person.

Die Assistenz gleicht die Einschränkung aus – und ermöglicht dadurch Teilhabe.

 

Selbstbestimmung steht im Mittelpunkt

Kompensatorische Assistenz bedeutet für uns nicht, Entscheidungen für einen Menschen zu treffen.

Die leistungsberechtigte Person bestimmt möglichst selbst, wie sie leben, ihre Freizeit gestalten, Kontakte pflegen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen möchte.

Unsere Aufgabe ist es, dort Unterstützung zu leisten, wo eine Beeinträchtigung die Umsetzung dieser Wünsche erschwert.

Deshalb ist uns wichtig:

Ihre Wünsche und Ziele stehen im Mittelpunkt.

Sie entscheiden mit, wie die Unterstützung gestaltet wird.
Wir begegnen Ihnen respektvoll und auf Augenhöhe.
Ihre persönlichen Grenzen werden respektiert.
Unterstützung wird so individuell gestaltet wie Ihr Leben.

Kompensatorische oder qualifizierte Assistenz?

Beide Assistenzformen können Teilhabe ermöglichen – der Schwerpunkt ist jedoch unterschiedlich.

Bei der kompensatorischen Assistenz wird ein bestehender Unterstützungsbedarf ausgeglichen. Die Assistenz begleitet, unterstützt oder übernimmt erforderliche Handlungen, damit die leistungsberechtigte Person ihren Alltag selbstbestimmt gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.

Bei der qualifizierten Assistenz steht stärker die Befähigung im Mittelpunkt. Gemeinsam werden Fähigkeiten entwickelt oder erweitert, Handlungsmöglichkeiten erarbeitet und persönliche Ziele verfolgt.

Ein einfaches Beispiel:

 Wer kann kompensatorische Assistenz erhalten?

 Kompensatorische Assistenz kann im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen bzw. von Behinderung bedrohte Menschen infrage kommen, wenn aufgrund der Beeinträchtigung Unterstützung erforderlich ist, um eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

Die Leistungsberechtigung richtet sich grundsätzlich nach § 99 SGB IX. Ob und in welchem Umfang Leistungen bewilligt werden, stellt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe im jeweiligen Einzelfall fest. Diese individuelle Prüfung ist auch in eurem bestehenden Informationsmaterial ausdrücklich vorgesehen.

Sie wissen nicht, ob kompensatorische Assistenz für Sie infrage kommt?

Sprechen Sie uns gerne an.

Gemeinsam schauen wir, in welchen Lebensbereichen Sie Unterstützung benötigen und welche Teilhabe Ihnen wichtig ist. Wir informieren Sie verständlich über unser Angebot und die Möglichkeiten einer Unterstützung durch Avinio.

Für Hilfeplaner*innen und Kostenträger

Avinio bietet kompensatorische Assistenz mit einem klaren Fokus auf individuelle Teilhabe und selbstbestimmte Lebensführung.

Die Unterstützung orientiert sich am festgestellten Bedarf, der bewilligten Leistung und den individuellen Teilhabezielen der leistungsberechtigten Person.

 Aktuell verfügen wir über freie Kapazitäten.

Gerne prüfen wir kurzfristig und unkompliziert, ob wir eine bedarfsgerechte Versorgung übernehmen können. Eure bisherige Vorlage sieht diesen Hinweis auf freie Kapazitäten und die direkte Ansprache von Hilfeplaner*innen bereits ausdrücklich vor.

Gemeinsam Teilhabe ermöglichen.

Avinio – Ambulante Hilfen
Weender Landstraße 8–10 · 37073 Göttingen
Telefon: 0551 508 593 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.avinio.net

 Menschlich. Verlässlich. Individuell.

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